Prostitution bezeichnet die gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen. Ethisch-theologisch werden Aspekte der Menschenwürde sowie der Sexual- und Berufsethik berührt. Konkret geht es um die Fragen der Freiwilligkeit auf Seiten der Prostituierten, der Motive auf Seiten der Kund:innen, sowie um Gerechtigkeitsfragen im ökonomischen und sozialen Umfeld. Aus evangelischer Perspektive ist Prostitution nur dann ethisch legitimierbar, wenn sie freiwillig erfolgt und nicht mit sexuell oder ökonomisch ausbeuterischen Praktiken verbunden ist.

    Basisinformationen

    Etymologisch leitet sich der Begriff Prostitution vom lateinischen Wort prostituere (öffentlich preisgeben) ab. Beim gegenwärtigen Phänomen der Prostitution geht es hauptsächlich darum, dass Frauen sexuelle Dienstleistungen gegen Geld vor allem für Männer anbieten. Wie verbreitet das Phänomen der Prostitution in Deutschland ist, ist statistisch nicht klar erfasst (#Deutscher Bundestag: Drucksache 19/7810-19). In der Literatur findet man die Zahl von 50.000–400.000 Prostituierten, die bis zu 1.200.000 sexuelle Dienstleistungen pro Tag verkaufen. Laut Statistischem Bundesamt waren zum Zeitpunkt 31.12.2019 40.369 Prostituierte angemeldet. Allerdings dient der Hinweis auf die jeweiligen Zahlen dazu, bestimmte politische Interessen zu unterstützen. Die fehlende statistische Datenbasis führt oft dazu, dass aus Vorstellungen und Phantasien moralische Urteile für oder gegen Prostitution gefällt werden. Um eine sinnvolle ethische Bewertung des Phänomens vornehmen zu können, bedürfte es einer besseren empirischen Grundlage. Nichtsdestotrotz lassen sich aus den Beobachtungen des Themenfeldes Prostitution ethische Überlegungen ableiten.  
    Sehr pauschal gesagt entspannt sich Prostitution zwischen zwei Extremen in unzähligen Zwischenstufen. Auf der einen Seite des Bogens findet sich der Straßenstrich, auf dem sich Menschen oft unter Zwang für minimale Löhne prostituieren. In der Mitte des Bogens wird man Bordelle ansiedeln können, in die sich freigewerbliche Prostituierte einmieten. Am anderen Extrem finden sich Formen von geregelter und oft hochpreisiger Prostitution, wie z.B. bei Escort-Services.
    In Deutschland wurde im Jahr 2001 mit dem Prostitutionsgesetz der Versuch unternommen, aufgrund einer neuen ethischen Bewertung von Prostitution, dieser einen festen rechtlichen Rahmen zu geben. Damit sollten auch die negativen Begleiterscheinungen von Prostitution, wie der fehlende Sozialversicherungsschutz von Prostituierten oder die Ausübung von Zwang auf Prostituierte, durch Abdrängen in die Illegalität beseitigt werden. Bald 20 Jahre nach Einführung des Gesetzes und trotz der Erweiterung der Rechtsgrundlage durch das Prostituiertenschutzgesetz im Jahr 2017 kann man sagen, dass sich die Hoffnungen des Gesetzgebers nur in bestimmten Fällen und für eine kleine Zahl von Prostituierten erfüllt haben.
    Eine evangelisch-ethische Betrachtung der Prostitution wird darauf achten müssen, inwieweit Menschen selbstbestimmt unter menschenwürdigen Arbeitsbedingungen sexuelle Handlungen anbieten. Sie wird weiter danach fragen, warum Menschen sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen und wird die Motive von Freier*innen im Lichte einer evangelischen Sexualmoral bewerten. Außerdem wird evangelische Ethik nach den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Sex-Gewerbes fragen und auf Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Wertschöpfung hinweisen.
    Prostitution ist als Gewerbe ein Geschehen, das im Regelfall mindestens drei Handlungsakteure und -akteurinnen hat. Erstens ist da die Person, die eine sexuelle Handlung verkauft. Zweitens gibt es Kunden und Kundinnen, die die Handlung einkaufen. In vermutlich den meisten Fällen gibt es drittens noch ein Umfeld, das aus Zuhältern und Zuhälterinnen, aus Bordell- oder Clubbetreibern und -betreiberinnen oder aus Zimmervermietern und -vermieterinnen besteht, die an der Wertschöpfung teilhaben, die durch den Verkauf sexueller Handlungen erfolgt.
    Aus der Sicht der Person, die eine sexuelle Dienstleistung verkauft und ausübt, stellen sich insbesondere zwei ethische Fragen: Zuerst muss, wie in jedem Geschäftshandeln, so auch hier gefragt werden, ob der Geschäftsgegenstand ethisch vertretbar ist. Ebenso wie bei der Frage, ob der Handel mit Waffen oder mit Drogen, ob die Forschung an menschlichen Stammzellen oder an gewissen physikalischen oder biochemischen Prozessen ethisch vertretbar ist, muss man auch die Grundsatzfrage stellen, ob sexuelle Handlungen Dienstleistungen im Sinne marktwirtschaftlicher Wertschöpfung sein sollen. Besonders diejenigen, die die Dimension der Fortpflanzung und die Dimension der Beziehungsstiftung als maßgebliche Dimensionen von Sexualität bewerten, aber auch diejenigen, die die Lustdimension unter die Prämisse der Gottesebenbildlichkeit des Menschen stellen, werden diese Frage nur schwer positiv beantworten können. Diese Haltung findet ihren Ausdruck prominent bei P. Dabrock: "Das ganze Leben und damit eben auch die Sexualität soll und kann der Beziehung zu Christus entsprechen." (Dabrock 2015: 33) In der Diskussion wird in dieser Richtung die Spitzenposition vertreten, Prostitution sei als Preisgabe "der eigenen Intimität auf Kosten der eigenen Identität" eine Menschenrechtsverletzung (Mack 2015: 100). Dieser Position hat sich im Jahr 2014 auch das Europäische Parlament in einer nicht bindenden Resolution angeschlossen, in der es Prostitution als Verstoß gegen die Menschenwürde bezeichnet. Im Gegensatz dazu kann man argumentieren, dass Menschen sexuelle Bedürfnisse haben können, die sie anders als in einem Tauschhandel gegen Geld nicht befriedigen können. Diese Position führte schon im Mittelalter zur Einrichtung von Bordellen als städtische Betriebe, sogar mit theologischer Rechtfertigung. Diese "hatten Theologen wie Augustinus und Thomas von Aquin ausgesprochen, ebenso die Kanonisten: Prostitution, so verwerflich sie an sich sei, verhindere Schlimmeres" (Angenendt 2015: 126).
    Die zweite Frage betrifft die Arbeitsbedingungen unter denen Menschen sexuelle Dienstleistungen erbringen (müssen). So wäre, ähnlich wie bei anderen körperlich und psychisch beanspruchenden Tätigkeiten, ethisch zu prüfen und zu entscheiden, ob ein dauerhafter Gelderwerb durch die Durchführung sexueller Handlungen für die einzelne Person grundsätzlich zumutbar ist. Dabei geht es zum einen um die körperlichen Gefahren durch die hygienischen Umstände am Arbeitsort, die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten und die körperlichen und psychischen Folgen von Prostitution wie chronische Entzündungen im Unterleibsbereich oder psychopathologische Folgen wie Dissoziationen. Zum anderen müssen aber auch die sozialen Begleitumstände in den Blick genommen werden wie die faktische Freiheit der Berufswahl, die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Formung des sozialen Umfelds und die Möglichkeiten einer Beendigung der Tätigkeit und eines Berufswechsels. Wenn man aus evangelisch-ethischer Sicht Prostitution als grundsätzlich legitimes Gewerbe auffassen wollte, müsste man an dieser Stelle sagen, dass sie nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn sie vom Individuum nicht aus Zwang, sondern nach einem freien Willensentschluss ausgeübt wird. Auf die Möglichkeit eines solchen Entschlusses hin müssen sich darum die Strukturen aller Tätigkeitsfelder von Prostitution prüfen lassen.
    Zweitens müssen auch die Kunden und Kundinnen in den Blick genommen werden. Dass dies in der ethischen Urteilsbildung lange nicht geschah, zeigt sich unter anderem daran, dass bis zur Einführung des Prostitutionsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2001 die Sittenwidrigkeit von Verträgen über sexuelle Dienstleistungen faktisch einseitig die Anbieter und Anbieterinnen von Sexualdienstleistungen benachteiligte, die von ihren Kunden und Kundinnen im Streitfall eine Bezahlung nicht gerichtlich durchsetzen konnten. Wenn nun auch die Kunden und Kundinnen in die ethische Betrachtung miteinbezogen werden sollen, dann geht es hierbei vor allem darum, nach ihren Motiven und ihrer weltanschaulichen Konstruktion zu fragen.
    Bei einer ethischen Gesamtbetrachtung des Phänomens Prostitution müssen zum Dritten diejenigen Personen betrachtet werden, die am Gewerbetreiben partizipieren (vgl. Czarnecki 2014). Hierbei ist vor allem an Zuhälter*innen, an Vermieter*innen von Zimmern in Bordellen, an Betreiber*innen von Sauna-Clubs und ähnlichen Einrichtungen und an Betreiber*innen von Agenturen zur Prostitutionsvermittlung zu denken. In Deutschland ist Zuhälterei, verstanden als Überwachung der Prostitutionstätigkeit einer anderen Person dem eigenen Vermögensvorteils willen, ein Straftatbestand (StGB 181a). Im Graubereich des Rotlichtmilieus ist aber die Frage oft nicht leicht zu beantworten, wie viel Zuhälterei im Spiel ist, wenn eine Frau in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Mann lebt und dabei durch Prostitution den größeren Teil des Haushaltseinkommens erzielt. In von Erwerbslosigkeit geprägten prekären Lebenssituationen kann eine solche Konstellation einer partnerschaftlichen Übereinkunft entspringen. Solche Übereinkünfte können überall dort ausgeschlossen werden, wo es sich um Zwangsprostitution handelt, wo also meist Frauen, oft unter Einbehaltung ihrer Ausweispapiere, durch ihre Zuhälter*innen, dazu gezwungen werden, vermeintliche Schulden durch den Erwerb aus Sexualdienstleistungen abzubezahlen.
    Die Gesetzgebung im Bereich der Prostitution in Deutschland hat es Menschen ermöglicht, als Selbständige im Bereich der Sexualdienstleistungen zu arbeiten. Nach diesem Geschäftsmodell funktionieren inzwischen viele Bordelle. In diesen mieten sich Prostituierte ein und bieten auf eigene Rechnung Dienstleistungen an. Der/die Bordellbetreiber*in ist verantwortlich für den Außenauftritt, die Gebäudesicherheit, die Hygiene usw. Das betriebswirtschaftliche Risiko scheint, soweit es dazu Untersuchungen gibt und man es den Hinweisen der Betreiber*innen entnehmen kann, bei dem oder der Prostituierten zu liegen. Er oder sie muss die Fixkosten der Miete bzw. den Eintritt zum Club bezahlen, ist aber bei den Einnahmen auf die konkrete Nachfrage angewiesen.
    Zum letzten Stichtag der Datenerhebung, dem 31.12.2019, gab es in Deutschland 2.167 Betriebe mit gültiger Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe. Auch wenn es keine Sammlung wirtschaftlicher Daten zum Umsatz im Prostitutionsgewerbe gibt, lässt sich allein an dieser Zahl erkennen, dass eine nicht geringe Zahl von Menschen von der Prostitution lebt, ohne sich selber zu prostituieren. In diesem Zusammenhang sind darum auch die Regulierungen zu betrachten und zu bewerten, mit denen Staaten auf die faktische Existenz von Prostitution reagieren.
    Aus evangelisch-ethischer Sicht kann man sehr kurz sagen, dass sich die ethische Bewertung von Prostitution an den Kriterien der Freiheit und Selbstbestimmung des oder der Einzelnen, der Gebundenheit in Gemeinschaft und der gegenseitigen Achtung und Sorge für das Wohl von Leib und Seele zu orientieren hat. Der Verkauf von sexuellen Dienstleistungen kann nur dann als ethisch verantwortbar aufgefasst werden, wenn er in der vollen Freiheit aller Akteure und Akteurinnen geschieht. Die wenigen vorhandenen validen statistischen Zahlen lassen vermuten, dass diese Kriterien nur in wenigen Fällen von Prostitution eingehalten werden und dass die Schwierigkeit, sie einzuhalten, im System selbst begründet liegt.

    a. Rechtliche Positionen

    In Europa gibt es zwei diametral entgegengesetzte produktive Herangehensweisen an das Thema Prostitution, die beide um die Jahrtausendwende in wegweisende Rechtsform gegossen wurden. Das sogenannte nordische Modell, das zum ersten Mal zum Jahr 1999 in Schweden in Kraft trat, ist ein prohibitionistischer Entwurf, in dessen Zentrum das Verbot des Kaufs von Sexualdienstleistungen steht. Neben der Säule des Kaufverbots von Sexualdienstleistungen ist es getragen von den Säulen der Entkriminalisierung von Prostituierten, der Hilfe zum Ausstieg aus dem Milieu und der Aufklärung der Bevölkerung. Das Modell entspringt dem Denken eines kommunitären Sozialstaats, in dem die Staatsgemeinschaft Garantin für die moralische Entwicklung des Volkes und für die Entscheidung darüber ist, welche Lebensentwürfe erstrebenswert sind (Dodillet 2013: 29–34). Die Idee eines Sexkaufverbots, das nicht die Prostituierten, sondern die Freier*innen kriminalisiert, ist inzwischen im Grundsatz auch in die Gesetzgebung in Ländern wie Norwegen, Island, Irland, Kanada und Frankreich eingegangen.
    Der Deutsche Bundestag hat im Sinne eines Regulationismus zum 1. Januar 2002 das Gesetz der Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) (https://www.gesetze-im-internet.de/prostg/) erlassen. Mit seiner Einführung sollten Prostituierte vor Ausbeutung geschützt werden. Das Gesetz revidierte in § 1 die Bewertung des Verkaufs von Sexualdienstleistungen als sittenwidrig. Dies ermöglichte es Prostituierten, das mit dem oder der Freier*in vereinbarte Entgelt gerichtlich einzuklagen. § 2 richtete sich gegen das Zuhälterwesen und erklärte es als strafbar. In § 3 wurde Prostituierten die Möglichkeit eröffnet, ihrer Tätigkeit in sozialversicherten Arbeitsverhältnissen nachzugehen. Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) (gesetze-im-internet.de/prostschg/) in Kraft, das die Prostitution in 38 Paragrafen deutlich genauer regelt. Wichtige Inhalte des Gesetzes sind die Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte (§§ 3–10) und die Anmeldepflicht für Prostitutionsgewerbebetriebe (§§ 12–23). Ebenso wurde ins Gesetz eine Kondompflicht (§ 32) aufgenommen sowie der Auftrag einer detaillierten jährlichen statistischen Erhebung (§ 35) und einer Evaluation des Gesetzes ab dem 1. Juli 2022, deren Ergebnisse dem Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorzulegen sind (§ 38).
     

    b. Ethische Debatte

    In der ethischen Bewertung von Prostitution werden regelmäßig mindestens drei elementare Punkte benannt, die ihre ethische Fragwürdigkeit bezeichnen. In der Diskussion wird zum ersten immer wieder darauf verwiesen, Prostitution sei ein Vergehen gegen die Menschenwürde der Prostituierten. Diese Einschätzung prägt auch die Position des Europäischen Parlaments. Zweitens wird der Sexualakt in der Prostitution als Verstoß gegen eine nach christlicher Vorstellung gut gelebte Sexualität gesehen. Dieser Punkt wird regelmäßig in kirchlichen Veröffentlichungen zur Sexualethik benannt. Drittens wird gefragt, ob die Ausübung von Prostitution als ein "normaler" Beruf verstanden werden kann.

    1. Prostitution als Vergehen gegen die Menschenwürde

    Das Europäische Parlament hat in einer #Erklärung am 26. Februar 2014 festgehalten, dass Prostitution und Zwangsprostitution als Formen von Sklaverei nicht mit der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Menschenwürde vereinbar seien. Diese Position greift einen alten Vorwurf gegenüber Prostitution auf, der zwei nicht miteinander verbundene Voraussetzungen hat. Zum einen wird durch die Verbindung von Prostitution mit Sklaverei suggeriert, es könne keine freiwillige Prostitution geben. Auf die ethische Bewertung dieser Behauptung wird unter der Frage nach Prostitution als Erwerbsarbeit einzugehen sein.
    Zum anderen wird der prominente, aber auch schillernde Begriff der Menschenwürde bemüht, um Prostitution moralisch zu ächten. Allerdings wird dabei nicht auf die Geschichte dieses vielschichtigen Begriffs eingegangen. Die Würde des Menschen als unantastbares Gut wird zum ersten Mal prominent von I. Kant betont. In seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten bemerkt er, dass im Reich der Zwecke, welches als "systematische Verbindung vernünftiger Wesen durch gemeinschaftliche objektive Gesetze" zu denken ist, "alles entweder einen Preis, oder eine Würde [hat]. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Äquivalent gesetzt werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde." (Kant 1964: 85–87) Aufgrund der Tatsache, dass das Individuum gesetzgeberisch tätig werden kann und darin unersetzbar ist, kommt ihm Würde zu. Die Würde "wird damit nicht nur als eine innere, notwendige und unveränderliche Eigenschaft […] aufgefasst, sondern findet ihre Quelle der Normativität auch im Inneren des einzelnen menschlichen Individuums." (von der Pfordten 2016: 35) Wird Prostitution unter allen Umständen als unfreie Tat verstanden, dann ist diese Wertung zu befürworten. In diesem Falle ist es mit einem gegenwärtigen Verständnis menschlicher Autonomie politisch nicht zu verantworten, Gesellschaftsbereiche zu erhalten, in denen systematisch die freie Willensentscheidung von Menschen unterlaufen wird und Menschen regelgemäß zu einer austauschbaren Ware reduziert werden. Sollte es allerdings so sein – und qualitative Forschungsergebnisse wie die um B. Kavemann sprechen dafür – dass zumindest ein Teil der in der Prostitution Beschäftigten zumindest den Einstieg in die Tätigkeit freiwillig unternimmt (Kavemann 2017: 14-16), dann kann eine pauschale Bewertung als Bruch der Menschenwürde nicht aufrechterhalten werden. Es bleibt aber auch dann ein ethisches Gebot, dass eine Gesellschaft über ihre Rechtsprechung und deren Durchsetzung dafür Verantwortung übernimmt, dass solche Formen von Prostitution unterbunden werden, in denen die Prostituierten unter Zwang in die Tätigkeit gedrängt oder in ihr gehalten werden.
    Weil sich die Freiwilligkeit beim Gang in die Prostitution häufig aus einer ökonomischen Notlage ergibt, muss hier allerdings auf eine zweite Begriffsbedeutung von Menschenwürde hingewiesen werden. Denn das menschenwürdige Dasein, dessen Ermöglichung in der Mitte des 19. Jahrhunderts der Frühsozialismus forderte, "hat seine Grundlage in materiellen, wirtschaftlichen Gütern. Diese äußeren wirtschaftlichen Güter sollen aber die geistige Bildung ermöglichen und erst dadurch eine menschenwürdige Existenz." (von der Pfordten 2016: 40) Ausgehend von diesem ökonomisch geprägten Begriff der Menschenwürde wird man die Selbstdeutungen von Prostituierten, wie sie Kavemann aufgenommen hat, so verstehen müssen, dass sie überhaupt nur durch den Gang in die Prostitution ihre ökonomische Menschenwürde wiedererlangt haben. Wer verhindern will, dass Menschen nur durch den Weg in die Prostitution ihre ökonomische Menschenwürde erhalten oder wiedererlangen können, muss andere Wege zur ökonomischen Absicherung von meistens Frauen öffnen. Dies kann dort gelingen, wo es ausreichend sozial abgesicherte Arbeitsplätze gibt und wo Beratungsangebote in Situationen von Arbeitslosigkeit oder privater Verschuldung leicht zu finden und zu nutzen sind. Es zeigt sich schon in dieser kurzen Reflexion, dass der Begriff der Menschenwürde eine Beurteilung von Prostitution nur mangelhaft erlaubt.

    2. Prostitution als Vergehen gegen die christliche Sexuallehre

    Wie in vielen Bereichen der Ethik wird man kaum von einer einheitlichen evangelischen Sexualethik sprechen können. Dennoch scheint die Skizzierung eines gewissen Konsenses evangelischer Sexualethiken möglich zu sein und soll hier versucht werden.
    Sexualität wird in evangelischer Perspektive ursprünglich als Teil der Generativität des Menschen gesehen. Sie dient der Zeugung von Kindern und hat hier ihren eigentlichen Ort. Diese Position lässt sich in solchen Gruppierungen noch finden, die das Ausleben von Sexualität an die Institution der heterosexuellen Ehe binden und alle anderen Formen sexueller Praktiken verwerfen. Für Vertreter*innen dieser Position, die sich z.B. noch im Artikel zu Prostitution in der TRE findet, schließt sich diese darum als individualethisch legitimierte Sexualpraktik außerhalb der Ehe von selbst aus. (Molinski 1997: 532–538) Allerdings hat sich durch die Trennung von Sexualität und Fortpflanzung im Zuge der weiten Verbreitung von sicheren Verhütungsmitteln in der Breite protestantischen Bewusstseins eine Verschiebung in der Bewertung von Sexualität ergeben. In der Moderne wird sie im Regelfall als ein "Teil der guten Schöpfung Gottes gewürdigt" (Körtner 2003: 1242). Doch auch als solche unterliegt Sexualität bestimmten ethischen Kriterien, die je nach Autor*in unterschiedlich betont werden. U. Körtner nennt im Artikel in der RGG4 als "grundlegendes Kriterium für eine verantwortliche Haltung zur eigenen S. […] nach christlichem Verständnis in jedem Fall das Doppelgebot der Liebe, welches die Achtung vor der Personwürde des anderen einschließt." (Körtner 2003: 1251) Eine solche Haltung kann in und außerhalb der Ehe eingenommen werden, außerdem spielen hierbei die Geschlechter der Sexualpartner*innen keine Rolle. Entscheidend sei vielmehr, dass Sexualität als "Medium personaler Kommunikation" verstanden werde. Darum sei "aus evangelischer Sicht […] ethisch entscheidend, ob S. im Geist der Liebe gelebt und praktiziert wird. Dies schließt die Aspekte der Beziehungsfähigkeit, der Freiwilligkeit und der Gleichheit ein."
    Auch wenn der Versuch einer gemeinsamen sexualethischen Denkschrift der EKD im Jahr 2015 gescheitert ist, ist das publizierte Resultat des Prozesses als wichtige Position innerhalb des Protestantismus zu sehen. Im von P. Dabrock herausgegebenen Buch "Unverschämt – schön. Sexualethik: evangelisch und lebensnah" von 2015 benennen die Autoren und Autorinnen als Kriterien gelungener Sexualität: Freiwilligkeit, Achtung vor Andersheit, Ermöglichung gleicher Verwirklichungschancen, Bereitschaft zu Treue und Neuanfang. Sexualität soll also lebensdienlich sein, wobei alle Beteiligten im Sinne von Kants kategorischem Imperativ zu schützen sind, sodass der oder die Andere immer auch zum Zweck, nie nur als Mittel benutzt wird (Dabrock 2015: 41-89).
    Bei allen Unterschieden sind sich die grundlegenden Positionen evangelischer Sexualethik also darin einig, dass Prostitution in all ihren Formen vermutlich nicht mit einer evangelisch ethischen Position begründet werden, sondern als "fragwürdige Form von Sexualität" (Dabrock 2015: 126–141) bewertet werden kann. Denn in den meisten Fällen von Prostitution ist davon auszugehen, dass sie nicht freiwillig geschieht. Und selbst da, wo man tatsächlich von einer Freiwilligkeit der Prostitution ausgehen kann, wie es im höher- und hochpreisigen Segment von selbständig arbeitenden Personen anzunehmen ist, ist das Kriterium der Beziehungsfähigkeit bzw. der Bereitschaft zu Treue nicht anzunehmen. Vielmehr scheint die personale Kommunikation in die beiden Richtungen der Geschäftspartner*innen sehr unterschiedlich zu sein. Während der Kunde oder die Kundin sich das Gefühl von Nähe und Intimität kauft, verkauft die oder der Prostituierte das erwartete Gefühl, um den eigenen Marktwert zu erhalten und zu erhöhen. Er oder sie handelt also in einer Marktlogik, die nach dem Verständnis evangelischer Ethik für den Lebensbereich der Sexualität wohl nicht angemessen ist.  

    3. Prostitution als Beruf

    Mit der Prostituiertenschutzgesetzgebung in Deutschland wurde Prostitution teilweise analog zu anderen Berufen gefasst. Sie profitiert darum, worauf ihre Verteidiger*innen verweisen, von den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten. So können sich Prostituierte auf GG Art. 2 (1) berufen, nach dem jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Für diese Berufung notwendig war die Bestimmung, dass Prostitution nicht sittenwidrig sei. Ebenso können sich Prostituierte auf die Gewährung der freien Wahl des Berufs gemäß Art. 12 (1) berufen.
    Fasst man Prostitution in diesem Sinne als Beruf auf, dann muss sich dieser in seinen Auswirkungen auf die Berufsausübenden mit anderen Berufen vergleichen lassen. Bei diesem Vergleich wird man feststellen, dass Prostitution zwar, wie oben dargestellt wurde, zu schweren körperlichen und seelischen Schädigungen führen kann. Trotz aller Gesetze zum Arbeitsschutz wird man aber konstatieren müssen, dass zumindest die langfristige körperliche Schädigung Folge vieler Berufe ist. Geht es allein um die Folgen für den Körper, aus denen man eine ethische Ächtung des Berufs der Prostituierten ableiten wollte, müsste man auch alle anderen Berufe, die körperliche Dauerschädigungen hervorrufen, ächten. Dies betrifft aber fast alle Berufe, wenn man an Berufe denkt, die mit Staub zu tun haben und Lungenschäden begünstigen, Berufe, die im Sitzen auszuüben sind und Blasen- und Rückenschäden produzieren können, oder viele andere Berufe. Auch das Argument der psychischen Schäden bei Prostituierten hilft im Hinblick auf die Ächtung des Berufs im Vergleich zu anderen Berufen nicht. Denn auch die psychische Belastung von Personen im Rettungsdienst oder in der Kranken- und Altenpflege ist hoch, ebenso die von Menschen im Erziehungssektor. Hier wird man nicht aufgrund der Gefährdungen durch die Berufsausübung den Beruf ächten können. Vielmehr müssen, wenn man Prostitution als Beruf auffasst, für diesen bestimmte Arbeitsschutzregelungen getroffen werden. Ein wichtiger Aspekt in diesem Bereich ist die im ProstSchG festgeschriebene Kondompflicht, bei deren Nichteinhaltung der oder die Freier*in bestraft wird. Ein zweiter wichtiger Aspekt ist eine leicht erreichbare und kompetente psychologische Betreuung von Prostituierten.
    Allerdings scheitert die Bewertung von Prostitution als einem normalen Beruf daran, dass bei diesem "Beruf" alle Berufsmerkmale einer Ausbildung, festgelegter technischer Standards, aber auch individueller Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Berufs weitestgehend fehlen. Immerhin scheint es in manchen Bereichen der Sexualdienstleistungen wie im Bereich Tantra Professionalisierungsschübe zu geben. Diese sind besonders dort zu beobachten, wo man mit Recht von freiwilligen Wegen in den Bereich der Sexualdienstleistungen reden kann. Ob die Bemühungen der Akteure und Akteurinnen, die Prostitution als Sexarbeit betreiben, Verbesserungen der allgemeinen beruflichen Situation in der Prostitution herbeiführen, bleibt abzuwarten.  
    Im Jahr 2006 gab es in Deutschland Diskussionen um Pressemeldungen, Frauen würden von Arbeitsagenturen an Bordelle vermittelt und bekämen gemäß den Regelungen der Sozialgesetzgebung die Hilfen gekürzt, sollten sie die Jobangebote ausschlagen. Tatsächlich gibt es aber eine interne Weisung in der Bundesagentur für Arbeit, die genau diese Möglichkeit ausschließt und die Mitarbeitenden anweist, aufgrund einer geschäftspolitischen Entscheidung nicht in die Prostitution zu vermitteln (vgl. Kavemann 2017: 40f.). An diesem Beispiel wird klar, dass die deutsche Bürokratie Prostitution zwar als Beruf ansehen kann, es allerdings regelmäßig vorsieht, diesen nur in freiwilliger Ausübung anzuerkennen.  

    4. Prostitution und der Schutz der Prostituierten

    Bei aller Ablehnung der meisten Formen von Prostitution sind sich jedoch die meisten evangelischen Ethiker*innen einig, dass selbst bei Ablehnung der Institution damit keine Verurteilung von Prostituierten einhergehen darf. Denn seit Jesus "hat die Kirche die Prostitution als mit der Menschenwürde unvereinbar angesehen, aber den Prostituierten stets Liebe, nicht immer aber das richtige Verständnis geschenkt." (Molinski 1997: 532). Darum bleibe es "die Aufgabe der Kirche, in ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu informieren, in ihrem diakonischen Handeln Prostituierte in Krisensituationen zu begleiten und zu betreuen sowie Männer zu unterstützen bei einer verantwortlichen und kommunikationsfähigen Gestaltung der eigenen Sexualität und beim Umgang mit Angst und Aggression. Dieses diakonische Engagement der Kirchen ist auch für die theologisch-ethische Reflexion richtungsweisend." (Kirchhoff 2003: 1723–1724). Dabei muss auch auf Freier*innen eingewirkt werden, dass sie sich, solange sie keine anderen Wege der Auslebung ihrer Sexualität finden, möglichst gut verhalten: "Auch innerhalb einer schuldhaften Verstrickung ist Anständigkeit möglich und einzufordern!" (Dabrock 2015: 137).

    a. Möglichkeiten der Operationalisierung

    Prostitution kann im Alltag der Kirche als diakonisches und als pädagogisches Thema aufgegriffen werden.
    Als diakonisches Thema, das seinen Ort in der Jugendarbeit und dem Schulunterricht der Sekundarstufe II ebenso haben kann wie in Erwachsenenkreisen und in Leitungsgremien, werden diejenigen Menschen in den Blick genommen, die sich prostituieren. Dazu ist eine gute Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nötig. Nicht nur ist es wichtig, einen Eindruck davon zu haben, welche Bordelle es vor Ort gibt und wo sich Menschen auf der Straße prostituieren. Zum Glück gibt es an vielen Orten gut ausgebaute Hilfsstrukturen und Beratungsangebote der Diakonie. Gemeindliche Arbeit kann auch darin bestehen, diese Fachleute mit dem zu unterstützen, was sie für ihre Arbeit brauchen.
    Aus pädagogischer Sicht wird es um eine Bewusstseinsbildung, besonders bei Jungen und Männern, gehen müssen. Wie werden Menschen zu Freier*innen? Welche Wege haben sie, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben? Wie gelingt es gerade jungen Menschen, Sexualität immer auch als bereichernde Kommunikation wahrzunehmen und nicht nur als Triebabfuhr? Wie können Menschen lernen, sich so in andere hineinzuversetzen, dass sie diese als freie Individuen achten können? Denn sexuelles Lernen beinhaltet auch, Andere in ihrer Freiheit anzuerkennen.  
     

    b. Medien / Material

    Positionspapier unter Beteiligung der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/2019-11-21_Sexkaufverbot_Position_-_finale_Version.pdf.
    Ein Vorzeigeprojekt in Mannheim: https://www.amalie-mannheim.de/.


    c. Fragen / Thesen zur Diskussion

    Gibt es im Ihrem Umfeld Menschen, die schon einmal oder regelmäßig sexuelle Dienstleistungen gekauft haben oder kaufen? Was sind deren Motive?
    Wie würden Sie das Verhältnis von Intimität und Identität bestimmen? Verliert sich Intimität, wenn sie mit Menschen geteilt wird, die kein Interesse an der Identität des oder der Anderen besitzen?
    Gibt es ein Recht auf Zärtlichkeit? Und was sollen Menschen machen, die es nicht schaffen, Beziehungen aufzubauen, in denen sie diese Zärtlichkeit erfahren können?
    Welche Handlungen würden Sie tun, wenn Sie Geld dafür bekämen? Und wo sind die Grenzen Ihrer "Käuflichkeit"? Gibt es Berufe, die Sie sich weigern würden, auszuüben? Und welche wären das? Gibt es Berufe, die Sie für gesellschaftlich systemrelevant halten und die Sie nicht ausüben würden?
    Die aktuellen Diskussionen auch in der Kirche drehen sich um die Frage, ob Kirche in Deutschland das Nordische Modell fordert oder ob sie sich im Deutschen Modell für die Hilfe zum Ausstieg einsetzt. Wenn Sie über die Argumentationen in den verschiedenen Positionspapieren nachdenken: Betrachten Sie Prostitution als einen Verstoß gegen die Menschenwürde, den es gesetzlich zu unterbinden gilt? Oder steht für Sie die konkrete Hilfe von Prostituierten im Vordergrund?
    Wenn Sie gegen Prostitution sind: Wie könnte es gelingen, dass junge Männer gar nicht erst im Bewusstsein aufwachsen, man könne sich Sex, bzw. Frauen kaufen?

    Verwendete Literatur

    Angenendt, A.: Ehe, Liebe und Sexualität im Christentum. Von den Anfängen bis heute, Münster 2015.
    Czarnecki, D. u.a.: Prostitution in Deutschland – Fachliche Betrachtung komplexer Herausforderungen, Berlin 2014.
    Dabrock, P. u.a.: Unverschämt - schön. Sexualethik: evangelisch und lebensnah, Gütersloh 2015.
    Dodillet, S.: Deutschland – Schweden; unterschiedliche ideologische Hintergründe in der Prostitutionsgesetzgebung, in: APuZ 9 (2013), 29–34.
    Kant, I.: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, hg. von T. Valentiner, Stuttgart 2002.
    Kavemann, B. (Hg.): Vertiefung spezifischer Fragestellungen zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes: Ausstieg aus der Prostitution, Kriminalitätsbekämpfung und Prostitutionsgesetz, hrsg. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Freiburg/Berlin 2017.
    Kirchhoff, R.: Art. Prostitution, II. geschichtlich und ethisch, in: RGG4, Bd. 6, Tübingen 2003, 1723–1724.
    Körtner, U.: Art. Sexualität, II. theologisch und anthropologisch, in: RGG4, Bd. 6, Tübingen 2003, 1247–1252.
    Mack, E.: Ist Prostitution jemals frei?, in: OST-WEST. Europäische Perspektiven 2 (2015), 94–101.
    Molinski, W.: Art. Prostitution, II. ethisch, in: TRE, Bd. 27, Berlin 1997, 531–538.
     

    Weiterführende Literatur

    Bowald, B.: Prostitution: Überlegungen aus ethischer Perspektive zu Praxis, Wertung und Politik. Studien der Moraltheologie, Bd. 42, Münster 2010.
    Kirchhoff, R.: Die Sünde gegen den eigenen Leib. Studien zu porne und porneia in 1Kor 6,12–20 und dem sozio-kulturellen Kontext der paulinischen Adressaten, Göttingen 1994.
    Mack, E.: "Prostitution als Menschenrechtsproblem", in: Theologie der Gegenwart 57 (2014), H. 1, 2–15.
    Renzikowski, J. (Hg.): Reglementierung von Prostitution: Ziele und Probleme – eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Halle a.d.S./Berlin 2017.


    Links

    Deutscher Bundestag: Evaluierung des Prostitutionsgesetzes, des Prostitutionsschutzgesetzes und des effektiven Schutzes Prostituierter, Antwort der Bundesregierung vom 15.02.2019, Drucksache 19/7810, 19. Wahlperiode, https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907810.pdf.
    Statistisches Bundesamt, Ende 2018 rund 32800 Prostituierte bei Behörden angemeldet: Pressemitteilung Nr. 451 vom 26. November 2019, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/11/PD19_451_228.html.
    Europäisches Parlament: Sexuelle Ausbeutung und Prostitution und ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Februar 2014 zur sexuellen Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter, https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P7-TA-2014-0162&language=DE&ring=A7-2014-0071. Englische Version: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0162+0+DOC+XML+V0//EN&language=EN.

    Veröffentlicht am 17.07.2020, geändert am 14.04.2021 (Version 1.1).

    Zitierweise:
    Kratzert, L.: Art. "Prostitution" (Version 1.1 vom 14.04.2021), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/prostitution.